Drucken

Kleingebäck

ist die Sammelbezeichnung für kleine Backwaren aus Brotteig, die maximal 250 Gramm wiegen. Der Teig kann anders zubereitet werden als der klassische Brotteig. Typische Beispiele für Kleingebäck sind Brötchen, Kipferl, Croissants und Brezeln.

Das Feingebäck wird umgangssprachlich als Gebäck bezeichnet. Es unterscheidet sich lebensmittelrechtlich von Brot und Kleingebäck durch seine andere Teigzusammensetzung, vor allem zusätzlich zugesetzte Fette und/oder Zucker. Zum Feingebäck zählen auch nicht süße Dauerbackwaren wie Laugengebäck, Kräcker und Salzgebäck, unabhängig von ihrer Zubereitung. Klassisches Feingebäck sind Plätzchen, Kuchen und Torten.

Quelle: Lebensmittel-Lexikon